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Invest-Impuls - Glossar
Die wichtigsten Fachbegriffe aus dem Themenkreis FinanzierungSeed-Phase
Die erste Phase einer Unternehmensgründung. In diesem ersten Lebensabschnitt des Unternehmens erfolgen das Erstellen des Geschäftskonzepts, die Umsetzung der Geschäftsidee sowie die Produktion erster Prototypen.
Seed-Kapital
Mittel, die zur Deckung des Kapitalbedarfs in der Frühphase eines Unternehmens
(-> Seed-Phase) benötigt werden. Das Seed-Kapital gilt als ein Instrument der Gründungsfinanzierung.
(-> Seed-Phase) benötigt werden. Das Seed-Kapital gilt als ein Instrument der Gründungsfinanzierung.
Beteiligungskapital
Einlagen, mit denen Beteiligungsgesellschaften Anteile an Unternehmen erwerben und sich so an deren Wert und Erfolg beteiligen. Im Unterschied zu Fremdkapital wird Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt, sondern verbleibt im Unternehmen. Die Beteiligungsgesellschaft kann jedoch ihre erworbenen Anteile an andere weiterveräußern.
Venture Capital
Beteiligungskapital, das zur Beteiligung an einer als besonders riskant geltenden Unternehmung aufgewendet wird.
Unternehmensfinanzierung
Die Planung, Organisation und Durchführung all jener Angelegenheiten, die den finanzwirtschaftlichen Bereich des Unternehmens betreffen. Die Unternehmensfinanzierung dient sowohl der Kapitalbeschaffung, als auch der Liquiditätssicherung des Unternehmens.
Spin-off
Ausgründung eines Unternehmensteils als eigenständige Firma. Für Anteilseigner verbunden mit dem Recht, auch Anteile an der neuen Firma zu erwerben oder aber, dieses Bezugsrecht zu verkaufen. Ein Spin-off eröffnet außerdem die Möglichkeit einer schnellen Kapitalbeschaffung durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung.
Startup
Ein neu gegründetes, junges Unternehmen. Bei kleinen Unternehmen auch als Existenzgründung bezeichnet.
Startup-Finanzierung
Beschaffung von Kapital für die Unternehmensgründung. Die Startup-Finanzierung umfasst die gesamte Finanzierung des Kapitalbedarfs, vom Anlagevermögen bis zum Bedarf der gesamten Startphase wie Löhne, Gehälter, Mieten oder Energiekosten.
offene Beteiligung
Beteiligungsform, auch als „echte Beteiligung“ bezeichnet, bei der die gehaltenen Kapitalanteile registerlich erfasst werden. Der Inhaber der Anteile ist offizieller Gesellschafter des Unternehmens.
Eigenkapitalbeteiligung
Das Einbringen von Kapital zur Erhöhung der Eigenkapitaldecke des Unternehmens.
Gesellschafter
Mitglied einer Gesellschaft, bzw. jemand, der durch die Einlage von Kapital an einer Gesellschaft beteiligt ist.
Anteilseigner
Sonderform des -> Gesellschafters. Hält Anteile an einer Kapitalgesellschaft und ist somit zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung berechtigt. Anteilseigner können einen beträchtlichen Einfluss auf die Firmenpolitik ausüben. Sie sind durch ihr Investment am Erfolg des Unternehmens direkt interessiert.
Stimmrechte
Mit dem Kauf von Unternehmensanteilen erworbene Rechte zur Stimmabgabe. Etwa im Rahmen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.
stille Beteiligung
Verzinste Einlage eines Kapitalgebers in das wirtschaftliche Eigenkapital eines Unternehmens. Der Kapitalgeber ist Gesellschafter, hat jedoch keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.
mezzanines Kapital
Durch Kapitalgeber z. B. in Form von stillen Beteiligungen eingebrachtes Kapital, das höher verzinst wird als klassisches Kreditkapital. Da mezzanines Kapital dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet wird, ermöglicht seine Einbringung eine Erhöhung der Kreditlinie und erleichtert somit die Aufnahme zusätzlicher Firmenkredite.
Unternehmensverkauf
Veräußerung von Sachen und Rechten eines Unternehmens. Es existieren verschiedene Formen des Unternehmensverkaufs wie der Erwerb von Geschäftsanteilen oder aber der Komplettverkauf.
Exit
Ausscheiden eines Kapitalgebers aus einer Unternehmung. Der Rückzug eines Investors durch Verkauf der Unternehmensbeteiligung.
Asset Deal
Erwerb eines Unternehmens durch den Kauf aller relevanten Wirtschaftsgüter (Assets) einschließlich Gebäude, Grundstücke und Maschinen. Vermögensgegenstände gehen jedoch nicht in den Besitz des Neuinhabers über.
Share Deal
Form des Unternehmenskaufs. Im Unterschied zum ->Asset Deal werden keine Wirtschaftsgüter veräußert, sondern der Käufer erwirbt Anteile am Unternehmen. Kaufgegenstand sind also Aktien, GmbH-Anteile oder Gesellschaftsanteile am Unternehmen.
HTGF (High-Tech Gründerfonds)
Der HTGF fördert junge, chancenreiche Unternehmen aus dem Technologiebereich, schwerpunktmäßig in der -> Seed-Phase. Unternehmensgründungen werden durch Bereitstellung von Startkapital (Risikokapital) und Beratung während der Gründungsphase erleichtert.
KfW
Die KfW Bankengruppe (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und hat anderem den öffentlichen Auftrag zur Förderung von Mittelstand und Existenzgründern sowie zur Bereitstellung von Investitionskrediten für kleine und mittlere Unternehmen.
ERP-Startfonds
Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit der -> KfW, das Beteiligungen der KfW an innovativen technologieorientierten Unternehmen ermöglicht. Ein Eingriff der KfW in die operative Geschäftsführung geschieht dabei nicht. Voraussetzung ist, dass ein weiterer Kapitalgeber eine Beteiligung in gleicher Höhe eingeht. Der Fonds dient der Förderung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.
MBG
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft ist eine öffentlich geförderte Einrichtung, die (jeweils bundeslandbezogen) im Rahmen von stillen Beteiligungen Kapital für mittelständische Unternehmen bereitstellt. Sie hat die Verbesserung sowohl der Eigenkapitalbasis als auch der Bedingungen zum Einwerben von Fremdkapital durch die Kapitalnehmer zum Ziel.
Gesellschaftsvertrag
Regelt die Rechte und Pflichten der -> Gesellschafter. Hier werden im Rahmen der Gründung der Gesellschaft u.a. Fragen der Haftung, die Vertretung der Gesellschaft nach außen und die Rechte der Gesellschafter untereinander sowie die Aufteilung des Gewinns der Gesellschaft festgelegt.
Beteiligungsvertrag
Vertrag, der Anwendung findet bei Geschäftsvorgängen wie der Veräußerung von Unternehmensanteilen an einen Investor, einer Kapitalerhöhung durch die Kapitalgeber oder dem Verkauf eines Unternehmens. Mit dem Beteiligungsvertrag existiert eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer einer Beteiligung.
Erlösverteilung
Aufteilung des Veräußerungserlöses eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils auf die Gesellschafter.
Erlösvorzug
Regelung, die das Kapitalausfallrisiko eines Kapitalgebers einschränkt. Bei einem Unternehmensverkauf erhält der Kapitalgeber das Recht, aus den Verkaufserlösen eine Rückzahlung des eingesetzten Beteiligungskapitals zu erhalten.
Folgepflicht
Die im Beteiligungsvertrag festgelegte Pflicht aller Parteien des Beteiligungsvertrages dem Verkauf von Anteilen zu zustimmen und selbst die nötigen Anteile zu veräußern. Die Voraussetzungen werden explizit im Beteiligungsvertrag festgelegt.
Virtuelle Beteiligung
Gegenüber echten Beteiligungen werden bei der virtuellen Beteiligung keine Anteile an einem Unternehmen übertragen, sondern nur das Recht auf Beteiligung am Veräußerungserlös des Unternehmens.
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