Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt an dieser Initiative von hannoverimpuls sind Personen und Unternehmen aus den Bereichen Automotive, Energiewirtschaft, IuK, Life Sciences, Optische Technologien und Produktionstechnik. Ob Gründerinnen oder Gründer, Unternehmen oder eine neue Niederlassung - entscheidend ist, dass Sie Ihren unternehmerischen Erfolg umsetzen wollen. Die Teilnahme ist kostenfrei.Ein Profiling des TCH-Gründerservice ist für Gründungsvorhaben Teil der Bewerbung.Die Namen der Teilnehmer und des Unternehmens können publiziert werden und die Bekanntgabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von „Plug & Work“ kann im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Die Geschäftsideen der Preisträger können in Abstimmung mit den Preisträgern publiziert werden. Der Anspruch auf einen Preis verfällt spätestens 3 Monate nach der Preisverleihung.
Die Teilnehmer sind verpflichtet zum Abschluss der Initiative Auskunft über den Entwicklungsstand des Gründungs- und Ansiedlungsprozess zu leisten. Diese Unternehmensinformationen (Aktualisierung des Unternehmensprofils) dienen einer internen Evaluation der Initiative.
Über die Auswahl der eingereichten Bewerbungen kann hannoverimpuls nach freier Beurteilung entscheiden, wobei diese Entscheidung keiner Begründung bedarf. Der Wettbewerb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.
Aus der Teilnahme und aus der Vorbereitung und Einreichung von Arbeiten entsteht den Teilnehmern keinerlei Anspruch, zum Beispiel kein Honorar- oder Aufwandsersatzanspruch gegen den Veranstalter dieser Initiative. Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für die Leistungen beteiligter Berater im Außenverhältnis. Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Bewerbungen besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Hinweise zum Datenschutz
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden durch hannoverimpuls an eine Jury zur Beurteilung weitergeleitet. Ihre Angaben werden von hannoverimpuls und den beratenden Kooperationspartnern vertraulich behandelt. Alle Projektbeteiligten haben sich zur Geheimhaltung aller ihnen im Rahmen der Initiative „Plug & Work“ zugänglichen Informationen verpflichtet.
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